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Zugewinn

In Deutschland gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung der finanzielle Zuwachs beider Partner während der Ehe gegenübergestellt wird. Derjenige, der während der Ehezeit weniger Vermögen aufgebaut hat, hat einen Anspruch auf einen Ausgleich – und zwar auf die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen.

Die Idee hinter diesem gesetzlichen Modell ist, dass beide Partner wirtschaftlich an den gemeinsamen Jahren teilhaben sollen. Dabei spielt es keine Rolle, wessen Vermögen sich entwickelt hat oder ob einer der beiden Partner kein Einkommen hatte. Entscheidend ist nur, wie viel Vermögen zu Beginn der Ehe vorhanden war und wie viel am Ende, genauer gesagt zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.



Wie erfolgt die Berechnung des Zugewinns?

 

Zur Ermittlung des Zugewinns zählen nicht nur Kontoguthaben, sondern auch Schulden, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere und persönliche Wertgegenstände. Gerade deshalb ist es wichtig, die Berechnung sorgfältig vorzunehmen und alle relevanten Werte vollständig zu erfassen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei umfassend und kompetent. Die Fachkompetenz unserer Kanzlei wurde 2024 von Eltern.de besonders hervorgehoben, als eine der führenden Adressen im Familienrecht in Deutschland.


Der Partner, bei dem sich ein niedrigerer Zugewinn ergibt, erhält einen entsprechenden finanziellen Ausgleich in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen seinem Zugewinn und dem des Ehepartners.


Kann der Zugewinn ausgeschlossen werden?

Obwohl die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Standard ist, kann durch einen notariellen Ehevertrag auch eine Gütertrennung vereinbart werden. Damit entfällt später die Pflicht zum Zugewinnausgleich. Aber auch während des Scheidungsverfahrens ist es möglich, einvernehmlich auf den Zugewinn zu verzichten – zum Beispiel durch eine pauschale Zahlung, die langwierige Berechnungen und rechtliche Auseinandersetzungen ersetzt. So lassen sich unkomplizierte und schnelle Lösungen finden, die beiden Partnern Klarheit und Planungssicherheit verschaffen.

Jetzt prüfen lassen!

Lassen Sie fachkundig klären, welche Ansprüche Ihnen beim Zugewinn tatsächlich zustehen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Vermögensaufteilung.

0621 399 997 480

Gut zu wissen!

Innerhalb des Zugewinnausgleichs stehen Eheleuten verschiedene Gestaltungswege offen. Wer die verfügbaren Optionen kennt, kann gezielt diejenige wählen, die zur eigenen Lebenssituation passt. Unser erfahrener Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Sie gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

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