top of page

Wenn sich zwei Menschen trennen, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie mit dem bisherigen Wohnraum oder einer gemeinsamen Immobilie umzugehen ist. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist oder ob es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelt. Gehört die Immobilie nur einem Ehepartner, hat dieser grundsätzlich das Recht, auch nach der Trennung dort wohnen zu bleiben. Allerdings können besondere persönliche oder familiäre Gründe dazu führen, dass der andere Partner ein befristetes Nutzungsrecht geltend machen kann – etwa dann, wenn Kinder in der Wohnung leben oder akute Wohnungsnot besteht.

Wurde das Eigentum hingegen gemeinsam erworben, braucht es entweder eine einvernehmliche Lösung über die weitere Nutzung oder eine gerichtliche Entscheidung. Häufig übernimmt ein Partner die Immobilie und entschädigt den anderen durch eine Ausgleichszahlung. Ist keine Einigung möglich, kann es zur Teilungsversteigerung kommen. Ein Verfahren, das oft nicht nur emotional belastend, sondern auch wirtschaftlich nachteilig ist.

Ist die gemeinsame Wohnung nicht Eigentum, sondern gemietet, ergeben sich ebenfalls rechtliche Fragen. Solange beide Partner im Mietvertrag stehen, haften sie auch gemeinsam für die Mietkosten. Zieht einer aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung des Mietvertrags erfolgen, etwa durch Zustimmung des Vermieters oder auf gerichtlichem Weg. In solchen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um zukünftige Konflikte und finanzielle Risiken zu vermeiden.

​​

Hausrat und persönliche Gegenstände rechtlich klären

 

Die Trennung betrifft nicht nur die Immobilie, sondern ebenso den gemeinsamen Hausrat. Möbel, Haushaltsgeräte oder andere gemeinsam genutzte Einrichtungsgegenstände müssen aufgeteilt werden. Was einem Partner eindeutig zuzuordnen ist, verbleibt in dessen Besitz. Schwieriger wird es, wenn Objekte zusammen angeschafft wurden oder emotional bedeutsam sind. Eine faire Aufteilung gelingt meist nur dann, wenn beide Seiten kompromissbereit sind und einvernehmliche Regelungen anstreben.

Besonders heikel wird es bei Gegenständen, die einen hohen finanziellen oder ideellen Wert haben, sei es ein Kunstwerk, ein Erbstück oder ein Erinnerungsstück aus der gemeinsamen Zeit. Wenn sich hier keine gütliche Lösung finden lässt, kann das Gericht eine Entscheidung treffen, wobei das Ziel stets eine praktikable und ausgewogene Verteilung ist.

Auch die Belange gemeinsamer Kinder spielen bei der Haushaltsaufteilung eine Rolle. Der Elternteil, bei dem die Kinder künftig leben, benötigt häufig bestimmte Haushaltsgegenstände, etwa Kinderbetten, Küchengeräte oder Möbelstücke, um eine stabile Umgebung gewährleisten zu können. In diesen Fällen kann das Familiengericht eine Zuweisung vornehmen, die auf das Kindeswohl Rücksicht nimmt.

​

Langfristige Regelungen für Immobilienbesitz


Gehört eine Immobilie beiden Ehepartnern, sollten die Eigentumsverhältnisse nach der Trennung klar geregelt werden. Eine gängige Möglichkeit besteht darin, dass einer der Partner die Immobilie vollständig übernimmt und den anderen durch eine Zahlung aus dem Eigentum entlässt. Diese Lösung muss notariell beurkundet und im Grundbuch vollzogen werden. Ist eine Übernahme aus finanziellen Gründen nicht möglich, kann ein Verkauf die Alternative sein. Der Erlös wird dann nach Abzug gemeinsamer Verbindlichkeiten aufgeteilt.

Die zeitweise gemeinsame Nutzung einer Immobilie nach der Trennung wird zwar gelegentlich vereinbart, erweist sich in der Praxis jedoch selten als tragfähiges Modell. Häufig führen unterschiedliche Auffassungen zur Nutzung, Wartung oder Finanzierung schnell zu neuen Konflikten. Eine temporäre Wohnregelung kann sinnvoll sein, sollte aber stets mit einer langfristigen Perspektive verbunden werden.

Bestehen laufende Immobilienkredite, ist besondere Sorgfalt gefragt. Auch wenn ein Partner aus der Immobilie auszieht, bleibt er in vielen Fällen weiterhin für den Kredit mitverantwortlich, es sei denn, der Darlehensvertrag wird angepasst. Ohne entsprechende Regelung kann es leicht passieren, dass der verbleibende Partner finanziell überfordert wird. Eine juristische Bewertung der Finanzierungssituation ist daher unumgänglich, um tragfähige Lösungen zu erarbeiten.

Unser Ziel ist es, Sie nicht nur rechtlich abzusichern, sondern Ihnen auch konkrete Perspektiven aufzuzeigen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, die Ihre Interessen schützen und langwierige Streitigkeiten vermeiden helfen. Durch unsere Erfahrung im Familienrecht begleiten wir Sie professionell durch jede Phase des Trennungsprozesses. Individuell, empathisch und durchsetzungsstark.

Unsere Kanzlei steht Ihnen nicht nur in Mannheim und Darmstadt zur Verfügung, sondern betreut Mandate deutschlandweit mit persönlichem Engagement und fundierter juristischer Fachkompetenz.

Aufteilung von Immobilieneigentum, Wohnung, Haushalt

Kostenlose Erstberatung

Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen zur Aufteilung von Immobilienbesitz, Wohnung, Haushalt usw. Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an in Mannheim unter:

0621 399 997 480

Gut zu wissen!

Viele rechtliche Probleme können entstehen bei der Aufteilung einer Immobilie, Wohnung und Haushaltsgegenständen. Wir regeln alles für Sie.

bottom of page