Die finanziellen Regelungen im Rahmen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft zählen zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Häufig sind sie mit komplexen Fragestellungen verbunden, die weit über die eigentliche Partnerschaft hinausreichen können. Unsere Kanzlei ist auf diese Thematik spezialisiert und bietet Ihnen eine umfassende juristische Begleitung, sei es bei der vertraglichen Absicherung durch einen Ehevertrag, bei der Klärung von Vermögensverhältnissen oder bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fall einer Trennung oder Scheidung.
Nach deutschem Recht wird die Vermögensordnung zwischen Ehegatten automatisch durch die sogenannte Zugewinngemeinschaft bestimmt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen wurde, wird im Scheidungsfall grundsätzlich ausgeglichen. Wer dieses Modell nicht als passend empfindet, kann durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag individuelle Regelungen treffen und so eine Vermögensverteilung definieren, die den eigenen Lebensverhältnissen besser entspricht.
Wir beraten Sie verständlich und lösungsorientiert zu den möglichen Gestaltungsformen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Regelungen, die rechtlich belastbar und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind. Gerade für unternehmerisch tätige Personen oder Selbstständige ist eine strategisch kluge Absicherung essenziell, um im Fall einer Trennung wirtschaftliche Substanz zu bewahren. Auch bei der Aufteilung von Vermögen nach einem Erbfall oder der vorausschauenden Planung zu Lebzeiten stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Was das Güterrecht bedeutet und wie man es anpassen kann
In Deutschland regelt das Güterrecht, wie Vermögenswerte zwischen Ehepartnern behandelt werden – sowohl während der Ehezeit als auch im Falle einer Scheidung. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, greift automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Partner behält zwar das eigene Vermögen, doch alles, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, kann bei einer Trennung ausgeglichen werden. Für viele Menschen kommt dies überraschend, vor allem, wenn unternehmerische Beteiligungen oder Immobilien in die Ehe eingebracht wurden. Wer seine wirtschaftlichen Verhältnisse individuell gestalten möchte, sollte rechtzeitig über Alternativen wie Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft nachdenken.
Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre Situation passende Regelung zu finden. Vor allem Unternehmer, Selbstständige oder Personen mit größerem Vermögensbestand profitieren davon, sich frühzeitig juristisch abzusichern. Auch wenn es um generationsübergreifende Vermögensübertragungen oder steuerliche Auswirkungen geht, ist eine individuelle Vertragsgestaltung sinnvoll. Die Wahl des Güterstandes beeinflusst nicht nur Ihre wirtschaftliche Gegenwart, sondern kann auch spätere Vermögensfragen nachhaltig klären.
Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge, sinnvoll und rechtssicher
Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, abweichend vom gesetzlichen Regelfall individuelle Absprachen zu treffen. Dabei geht es nicht nur um die Wahl des Güterstandes, sondern auch um konkrete Vermögenswerte, Ausgleichszahlungen oder spezielle Schutzmechanismen im Falle einer Trennung. Gerade bei gemischt finanzierten Anschaffungen, etwa einer gemeinsam erworbenen Immobilie, können klare vertragliche Regelungen spätere Diskussionen vermeiden.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, maßgeschneiderte Verträge zu entwickeln, die juristisch belastbar sind und Ihre persönlichen Interessen berücksichtigen. Dabei achten wir darauf, dass beide Seiten sich gerecht behandelt fühlen, denn nur ein fairer Vertrag hat Bestand. Auch wenn bereits eine Trennung im Raum steht oder Vermögen aufgeteilt werden muss, helfen wir Ihnen bei der Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In vielen Fällen lässt sich durch Verhandlungen eine außergerichtliche Lösung finden – das spart nicht nur Zeit, sondern auch unnötige Kosten.
Ein frühzeitiges Gespräch mit einem erfahrenen Anwalt kann helfen, unnötige Risiken zu vermeiden und Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit auch im Krisenfall zu wahren. Wir beraten Sie diskret, umfassend und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl in Mannheim, Darmstadt, im gesamten Rhein-Neckar-Raum sowie bundesweit. Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0621 399 997 480.
Güterrecht - maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Bedürfnisse
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Wir stehen Ihnen zur Seite bei allen Fragen des Güterrecht. Nutzen Sie am besten jetzt gleich die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und rufen Sie uns an in Mannheim unter:
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