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Umgangsrecht

Warum das Umgangsrecht bei getrennten Eltern entscheidend ist

 

Wenn Eltern nicht mehr zusammenleben, stellt sich neben Fragen zur finanziellen Absicherung und zur elterlichen Sorge häufig auch die Frage nach dem Kontakt zwischen Kind und dem nicht betreuenden Elternteil. Gerade in einer Zeit, in der viele Kinder bei unverheirateten Eltern oder nach einer Trennung aufwachsen, rückt das Umgangsrecht immer mehr in den Fokus. Auch wenn Unterhaltsfragen und die elterliche Sorge geregelt sind, bleibt der regelmäßige Kontakt zum Kind für viele Eltern eine zentrale Angelegenheit, nicht selten begleitet von Meinungsverschiedenheiten.


Was versteht man unter dem Umgangsrecht??

 

Das Umgangsrecht sichert die persönliche Beziehung zwischen einem Kind und jenen Personen, die für sein Leben bedeutsam sind, in erster Linie sind das meist Vater oder Mutter. Es beinhaltet das Recht auf Begegnung und Austausch, sei es durch persönliche Treffen, Gespräche am Telefon oder schriftliche Kommunikation. Zahlreiche Untersuchungen unterstreichen, wie wichtig der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann deshalb auch eine Verpflichtung zum Umgang bestehen, sofern dieser dem Kindeswohl dienlich ist. Im Zentrum jeder Regelung steht stets das Wohl des Kindes – ebenso wie beim Sorgerecht.

 
Wer darf Kontakt zum Kind haben?


In erster Linie sind beide Elternteile zum Umgang berechtigt, unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht gemeinsam oder allein innehaben. Darüber hinaus können auch andere Personen ein Recht auf Umgang geltend machen, wenn sie eine enge Bindung zum Kind aufgebaut haben. Dazu zählen etwa Großeltern, Pflegepersonen oder Stiefeltern. Für alle anderen, zu denen keine besonders vertraute Beziehung besteht, sieht das Gesetz kein Umgangsrecht vor. Dennoch tragen Eltern eine Verantwortung dafür, positive zwischenmenschliche Kontakte ihres Kindes zu ermöglichen, soweit sie der Entwicklung förderlich sind. Dies wird auch im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1626 Abs. 3 ausdrücklich berücksichtigt.

Wie gestaltet sich der Umgang im Alltag?


Zum Umgang gehört nicht nur der persönliche Besuch. Auch digitale Kommunikationswege, schriftlicher Austausch oder Telefonate zählen dazu. Allerdings gibt es keine festen gesetzlichen Vorgaben, wie häufig oder wie lange dieser Kontakt stattfinden soll. Statt starrer Regeln steht der individuelle Bedarf des Kindes im Vordergrund. Die konkrete Gestaltung des Umgangs wird daher auf die jeweilige Familiensituation abgestimmt. Wichtig ist dabei immer, dass der betreuende Elternteil eine stabilere Rolle im Alltag des Kindes einnimmt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der andere Elternteil vom Kontakt ausgeschlossen wird.

Welche Zeiten stehen dem umgangsberechtigten Elternteil zu?


Solange keine Gründe dagegen sprechen, dürfen Kinder auch an Feiertagen, in den Ferien oder über Nacht beim umgangsberechtigten Elternteil sein. Die genaue Regelung hängt davon ab, was dem Kind guttut. Gibt es jedoch Hinweise auf eine Gefährdung, kann das Familiengericht Maßnahmen treffen, in extremen Fällen bis hin zum Ausschluss des Umgangs. Solche Eingriffe kommen etwa bei Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung oder potenzieller Kindesentziehung in Betracht.
 

Wie lässt sich der Umgang rechtlich sichern?


Eine einvernehmliche Lösung ist in der Regel die beste Option, um langfristig stabile Kontakte zwischen Eltern und Kind zu sichern. Vereinbarungen über den Umfang, die Zeiten und auch die Art des Kontakts lassen sich individuell anpassen und schriftlich festhalten. Dadurch entsteht für alle Beteiligten eine klare Struktur, die Unsicherheiten reduziert und Konflikten vorbeugt.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist auch eine gerichtliche Regelung möglich. In vielen Fällen bietet das zuständige Jugendamt Unterstützung bei der Suche nach einem gemeinsamen Weg. Auch anwaltlicher Rat kann hilfreich sein, besonders dann, wenn ein Elternteil den Kontakt wiederholt verweigert oder blockiert. In solchen Situationen ist es ratsam, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Stephan Schmidt und Rechtsanwältin Patricia Grenzebach stehen Betroffenen nicht nur in Mannheim und Darmstadt, sondern auch in der gesamten Rhein-Main-Region und deutschlandweit beratend und vertretend außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite.

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Gut zu wissen!

Wir beraten Sie voll umfänglich zum Umgangsrecht. Es gibt vieles zu berücksichtigen und wir klären Sie über alle entscheidenden und wichtigen Details auf.

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