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Versorgungsausgleich

Als erfahrene Kanzlei mit Spezialisierung auf Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um den Versorgungsausgleich zur Seite in Mannheim, Darmstadt, im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit. Unser Ziel ist es, Sie fachkundig zu begleiten und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen von der ersten Beratung bis zur endgültigen Klärung, außergerichtlich oder vor dem Familiengericht.

Der Ausgleich von Rentenansprüchen im Rahmen einer Scheidung ist ein äußerst bedeutender Bestandteil des familienrechtlichen Verfahrens. In dieser Phase geht es darum, die während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeansprüche gerecht zwischen beiden Eheleuten zu verteilen. Dies dient dem Zweck, langfristige finanzielle Ungleichgewichte zu vermeiden. Grundlage für dieses Verfahren ist das Versorgungsausgleichsgesetz, nach dem die Aufteilung durch das Familiengericht durchgeführt wird. Ein Verzicht auf diesen Ausgleich ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, etwa bei einer kurzen Ehedauer oder wenn eine individuelle Vereinbarung vorliegt, die das Gericht als fair anerkennt.

In den Versorgungsausgleich fließen sämtliche Versorgungsansprüche ein, die in der Ehezeit entstanden sind, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche Renten, betriebliche Vorsorgemodelle oder private Altersvorsorgeverträge handelt. Auch berufsständische Versorgungswerke, wie sie beispielsweise für Juristen oder Ärzte bestehen, können betroffen sein. Grundlage für die Berechnung ist stets der Stand der Ansprüche zum Zeitpunkt der Scheidung. In der Regel werden die in der Ehe aufgebauten Anwartschaften hälftig geteilt, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.


Individuelle Lösungen durch vertragliche Gestaltung

Nicht in jedem Fall ist eine hälftige Verteilung die gerechteste Lösung. Unterschiedliche Erwerbsverläufe, etwa durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, können zu Ungleichgewichten führen, die durch eine Standardregelung nicht angemessen erfasst werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Versorgungsausgleich im Vorfeld durch vertragliche Regelungen anzupassen oder auszuschließen. Dies geschieht häufig im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Entscheidend ist dabei stets, dass solche Vereinbarungen nicht zu einer einseitigen Benachteiligung führen und rechtlich wirksam, also notariell beurkundet, abgeschlossen werden.

Ein späterer Antrag auf Änderung der ursprünglich vereinbarten Regelungen ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich – etwa dann, wenn sich die finanzielle Ausgangslage seit der Scheidung wesentlich verändert hat oder neue Umstände bekannt geworden sind, die eine Anpassung rechtfertigen. Unsere Kanzlei prüft sorgfältig, ob in Ihrem Fall eine solche Neubewertung erfolgversprechend ist.

In einigen Situationen kann die gesetzlich vorgesehene Regelung unfaire Ergebnisse erzeugen. Beispielsweise dann, wenn ein Ehepartner bewusst keine eigene Altersvorsorge betrieben hat, um später im Versorgungsausgleich zu profitieren. In solchen Fällen lohnt sich eine genaue juristische Analyse, um gegebenenfalls eine gerechtere Lösung zu erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen dabei nicht zu kurz kommen.


Umfassende Prüfung und strategische Beratung

Schon vor Einleitung des Scheidungsverfahrens empfiehlt es sich, die eigene Versorgungslage genau zu kennen. In unserer Kanzlei führen wir eine vollständige Erhebung aller relevanten Rentenanwartschaften durch, analysieren bestehende Vereinbarungen und bewerten, ob ein Ausschluss oder eine Änderung des Ausgleichs denkbar ist. Dabei behalten wir auch internationale Bezüge oder besondere Versorgungssysteme stets im Blick.

Eine fundierte juristische Strategie ist in diesen Verfahren von unschätzbarem Wert. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser können Sie Nachteile vermeiden und Ihre Zukunft absichern. Wir legen großen Wert auf eine individuelle Betreuung und vertreten Sie mit Engagement und Sachverstand – sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in streitigen Verfahren vor dem Familiengericht.

Unsere Expertise im Versorgungsausgleich hilft Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, die Ihrer persönlichen Situation gerecht werden. Wenn Sie Fragen zu bestehenden Ansprüchen, möglichen Ausschlüssen oder Änderungsmöglichkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jetzt prüfen lassen!

Jetzt prüfen lassen, welche Versorgungsausgleich Ansprüche berechtigt sind.

0621 399 997 480

Gut zu wissen!

Ehepaare haben beim Versorgungsausgleich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Nur wer die vorhandenen Optionen kennt, kann eine Lösung finden, die den eigenen Bedürfnissen gerecht wird. Unser Fachanwalt für Familienrecht steht Ihnen dabei mit kompetenter Beratung zur Seite.

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