Sorgerecht
Unter dem Begriff „Sorgerecht“ versteht man die gesetzlich verankerte Verantwortung eines oder beider Elternteile für das Wohlergehen ihres Kindes. Dazu zählen maßgeblich die Gesundheitsfürsorge und die Verwaltung des Vermögens des Kindes, aber auch die Entscheidung über seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Nach einer Trennung oder Scheidung verbleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bei beiden Elternteilen – auch dann, wenn sie nicht miteinander verheiratet waren. Entscheidend bleibt stets das Kindeswohl, das in jedem Einzelfall genau betrachtet werden muss. Es kann daher durchaus sein, dass das Familiengericht die elterliche Sorge nur einem Elternteil überträgt, wenn dies im Interesse des Kindes liegt.
Auch ein Vater, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet war, kann nach geltendem Recht die Mitsorge für sein Kind beanspruchen. Das Sorgerecht ist dabei nicht nur als ein Recht, sondern ebenso als eine gesetzliche Pflicht zu verstehen. In schwierigen Trennungsphasen kann es durch fehlende Kommunikation oder anhaltende Konflikte zu Problemen bei der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge kommen.
Rechtsanwalt Stephan Schmidt, Fachanwalt für Familienrecht, und Rechtsanwältin Patricia Grenzebach beraten Sie umfassend, wenn Sie die gemeinsame elterliche Sorge beantragen möchten oder wenn Sie sich gegen ein aus Ihrer Sicht unbegründetes Begehren nach Mitsorge zur Wehr setzen möchten. Persönlich empfangen wir Sie gerne in unserer Kanzlei in Mannheim oder beraten Sie telefonisch, wenn Sie zum Beispiel aus Darmstadt, der gesamten Rhein-Main-Region oder wo auch immer aus Deutschland kommen in einem ersten Orientierungsgespräch. Denn wenn es um das Wohl Ihres Kindes geht, ist eine fundierte rechtliche Einschätzung besonders wichtig.
Unsere Kanzlei wurde 2024 von Eltern.de auf Basis einer bundesweiten Fachumfrage unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als eine der besten Familienrechtskanzleien Deutschlands ausgezeichnet.
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Gut zu wissen!
Das Sorgerecht können Sie gemeinsam regeln, wenn Sie sich einig sind. Bei Uneinigkeit unterstützen wir Sie und vertreten Ihre Interessen und die Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder.