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Auflösung der Lebenspartnerschaft

Bevor die „Ehe für alle“ gesetzlich eingeführt wurde, hatten homosexuelle Paare die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die Beendigung dieser Lebenspartnerschaft erfolgt ähnlich wie bei einer Scheidung durch einen gerichtlichen Beschluss. Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2024 von Eltern.de als eine der führenden familienrechtlichen Beratungen in Deutschland ausgezeichnet – eine Anerkennung, die auf Empfehlungen zahlreicher Fachkollegen beruht. Auch bei der Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft begleiten wir Sie mit fachkundiger Unterstützung.

Das Verfahren vor dem Familiengericht entspricht weitgehend dem Scheidungsverfahren. Voraussetzung ist, dass derjenige Partner, der die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragt, durch einen Anwalt vertreten wird. In der Regel muss eine Trennung von mindestens zwölf Monaten nachgewiesen werden, bevor die Auflösung gemeinsam beantragt und letztlich gerichtlich bestätigt werden kann.

Neben der eigentlichen Aufhebung können verschiedene finanzielle und rechtliche Folgeregelungen relevant werden. Dazu zählen unter anderem der Anspruch auf Trennungsunterhalt sowie der Zugewinnausgleich, der das während der Partnerschaft erworbene Vermögen berücksichtigt. Für Lebenspartnerschaften, die ab Januar 2005 geschlossen wurden, ist zudem der Versorgungsausgleich von Bedeutung, bei dem die erworbenen Rentenanwartschaften fair verteilt werden. Wir beraten Sie umfassend zu allen diesen Themen, damit Sie Ihre Rechte kennen und bestmöglich wahrnehmen können.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Klärung weiterer rechtlicher Fragen, die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft auftreten können. Dazu gehören unter anderem Sorgerechts- und Umgangsregelungen, falls gemeinsame Kinder betroffen sind, sowie die Regelung von Unterhaltsansprüchen. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so transparent und fair wie möglich zu gestalten, damit Sie mit einem sicheren Gefühl in die Zukunft blicken können.

Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft auflösen möchten, ist es ratsam, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. So vermeiden Sie Fehler und können alle notwendigen Schritte rechtzeitig und korrekt einleiten. Unser Fachanwalt für Familienrecht und unsere Rechtsanwältin für Familienrecht stehen Ihnen dafür gerne zur in

Mannheim, Darmstadt, dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit Verfügung mit Erfahrung, Engagement und individueller Beratung.

Ansprüche prüfen lassen!

Bei der Beendigung einer Lebenspartnerschaft können verschiedene finanzielle Ansprüche relevant werden, darunter etwa der Anspruch auf Trennungsunterhalt sowie der Zugewinnausgleich, der für eine gerechte Vermögensverteilung sorgt. 

 

0621 399 997 480

Gut zu wissen!

Das familiengerichtliche Verfahren zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ähnelt dem Scheidungsverfahren. Dabei ist es erforderlich, dass derjenige Partner, der den Antrag stellt, von einem Rechtsanwalt vertreten wird.

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