Ein individuell gestalteter Ehevertrag kann für viele Paare eine wertvolle Grundlage für eine verlässliche Partnerschaft sein, nicht nur im Hinblick auf finanzielle Fragen, sondern auch zur Vermeidung künftiger rechtlicher Auseinandersetzungen. Anders als häufig vermutet, profitieren nicht nur vermögende Partner von einer vertraglichen Regelung. Besonders bei unternehmerischer Tätigkeit, freiberuflicher Selbstständigkeit oder bei vorhandenen Vermögenswerten wie Erbschaften oder Immobilienbesitz erweist sich ein rechtlich klar strukturierter Vertrag als sinnvoll. Auch in Ehen mit Kindern aus früheren Beziehungen oder wenn ein Partner erheblich mehr in die gemeinsame Lebenssituation einbringt, bietet ein Ehevertrag eine hilfreiche Absicherung. Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht begleiten wir Mandanten bei der Ausarbeitung und Prüfung solcher Verträge mit dem Ziel, faire und rechtssichere Lösungen zu schaffen.
Vielfach besteht die Annahme, ein Ehevertrag diene vor allem dem Schutz der wirtschaftlich stärkeren Partei. Tatsächlich ermöglicht eine maßgeschneiderte Regelung jedoch auch dem Partner Sicherheit, der zugunsten der Familie beruflich zurücktritt oder sich vorrangig der Kinderbetreuung widmet. Wenn beide Seiten von Beginn an Klarheit über Rechte und Pflichten haben, lassen sich im Fall einer Trennung langwierige Streitigkeiten vermeiden. Dabei sollte stets eine individuell abgestimmte Vereinbarung erarbeitet werden, denn pauschale Muster aus dem Internet greifen zu kurz und werden den komplexen persönlichen und wirtschaftlichen Realitäten häufig nicht gerecht. Im schlimmsten Fall sind solche
Juristische Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten
Damit ein Ehevertrag rechtliche Wirkung entfalten kann, muss er in Deutschland notariell beurkundet werden. Neben den formellen Anforderungen sind auch bestimmte inhaltliche Grenzen einzuhalten. Sollte der Vertrag einen Ehegatten in unangemessener Weise benachteiligen, kann er von Gerichten im Streitfall ganz oder teilweise aufgehoben werden. Daher kommt es auf eine faire und ausgewogene Gestaltung an, die den Interessen beider Ehepartner gerecht wird.
Der inhaltliche Spielraum ist groß. Besonders häufig wird die Regelung des Güterstandes vereinbart, etwa der Wechsel von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft zu einer modifizierten Form oder zur vollständigen Gütertrennung. Letzteres kann etwa für Unternehmerinnen und Unternehmer sinnvoll sein, die vermeiden möchten, dass Betriebsvermögen im Falle einer Scheidung in die Vermögensaufteilung fällt. Auch der Versorgungsausgleich, also die Verteilung von Rentenansprüchen, kann durch vertragliche Regelungen individuell angepasst werden.
Darüber hinaus lässt sich der Anspruch auf Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung in vielen Fällen vertraglich definieren. Allerdings dürfen bestimmte gesetzlich geschützte Mindestansprüche, beispielsweise im Zusammenhang mit der Betreuung gemeinsamer Kinder, nicht ausgeschlossen werden. Auch Vereinbarungen zu persönlichen Themen, etwa zum Umgang mit gemeinsam erworbenem Eigentum oder zu erbrechtlichen Fragen, können in den Ehevertrag aufgenommen werden. Entscheidend ist stets, dass die Vereinbarungen nicht nur juristisch korrekt, sondern auch an die Lebensrealität des jeweiligen Paares angepasst sind.
Kompetente rechtliche Beratung zur rechtssicheren Gestaltung
Wer einen Ehevertrag aufsetzen möchte, sollte sich frühzeitig professionell beraten lassen. Eine verlässliche Regelung erfordert weit mehr als juristisches Fachwissen, sie braucht auch ein gutes Gespür für die individuelle Situation der Partner. In unserer Kanzlei verbinden wir fundiertes juristisches Know-how mit einem klaren Verständnis für die Lebenswirklichkeit unserer Mandantinnen und Mandanten. Dabei steht stets eine transparente, interessengerechte Lösung im Fokus.
Im Rahmen unserer Beratung analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlichen Grundlagen und persönlichen Zielvorstellungen. Dabei prüfen wir nicht nur die gegenwärtige Situation, sondern entwickeln auch Regelungskonzepte, die flexibel auf mögliche zukünftige Entwicklungen reagieren können. Anpassungsklauseln und ausgewogene Formulierungen sind dabei ebenso wichtig wie die rechtssichere Umsetzung aller Inhalte. Nur so entsteht ein Vertrag, der auch Jahre später noch Bestand hat.
Ein Ehevertrag, der von einer spezialisierten Kanzlei aufgesetzt wird, bietet beiden Ehepartnern ein hohes Maß an Sicherheit. Er schützt vor unklaren Verhältnissen, unerwarteten finanziellen Folgen und emotional belastenden Auseinandersetzungen im Fall einer Trennung. Auch während einer bestehenden Ehe oder im Zeitraum der Trennung kann eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Diese unterscheidet sich vom klassischen Ehevertrag insofern, als sie konkrete Regelungen für die Zeit nach der Trennung trifft. Auch sie muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.
Mit einer durchdachten vertraglichen Einigung lassen sich langwierige Gerichtsverfahren und unnötige Kosten vermeiden. Unsere fachkundige Unterstützung stellt sicher, dass Ihre Vereinbarungen nicht nur rechtlich tragfähig, sondern auch fair und zukunftsorientiert sind.
Unsere Rechtsanwältin und unser Fachanwalt für Familienrecht beraten Sie in Mannheim, Darmstadt, der Rhein-Main-Region und deutschlandweit.
Der Ehevertrag - Vorbereitung und Gestaltung
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Ein Ehevertrag kann vor der Ehe und auch währenddessen geschlossen und geändert werden. Wir beraten Sie zu Ihren Fragen und Wünschen.
