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Trennungsjahr

Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, stellt für viele Menschen einen tiefgreifenden Einschnitt dar. In Deutschland ist für eine Scheidung das sogenannte Trennungsjahr vorgeschrieben, das eine Reihe juristischer und finanzieller Aspekte mit sich bringt. Als spezialisierte Kanzlei für Familienrecht begleiten wir Sie umfassend durch diese Phase.

Wir bieten nicht nur rechtliche Beratung, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, um eine günstige Ausgangssituation für das spätere Scheidungsverfahren zu schaffen.

Bereits im ersten Gespräch informieren wir Sie ausführlich über die Bedeutung und Voraussetzungen des Trennungsjahres. Dabei erläutern wir, ab wann die Trennung rechtlich gilt und welche Rechte und Pflichten sich daraus für beide Partner ergeben. Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, frühzeitig Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung sowie Sorge- und Umgangsrechten zu treffen, um den Scheidungsprozess vorzubereiten.

Neben der juristischen Betreuung übernehmen wir auf Wunsch auch die Kommunikation mit dem Ehepartner oder dessen Anwalt. So lassen sich Konflikte oft vermeiden und eine einvernehmliche Lösung schneller erreichen. Gerade bei gemeinsamen Kindern ist eine professionelle Begleitung besonders wichtig.


Die rechtlichen Grundlagen des Trennungsjahres

Das Trennungsjahr soll gewährleisten, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Während dieser Zeit leben die Partner getrennt, wobei kein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zwingend notwendig ist. Eine räumliche Trennung innerhalb derselben Wohnung ist unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend, sofern kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird. Dazu gehört, dass keine gemeinsamen Mahlzeiten stattfinden und keine gegenseitige finanzielle Abhängigkeit besteht.

Damit das Trennungsjahr rechtlich anerkannt wird, muss es von beiden Partnern eingehalten werden. Bei Streitigkeiten über den Beginn oder die Dauer der Trennung empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. Um die Trennung nachzuweisen, können beispielsweise Kontoauszüge, Mietverträge oder schriftliche Bestätigungen herangezogen werden.

Manchmal stellt sich die Frage, ob eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Das Familienrecht sieht Ausnahmen vor, etwa wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbar wäre, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt. In solchen Fällen prüfen wir, ob eine Härtefallscheidung in Betracht kommt und welche Beweise erforderlich sind.
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Persönliche und wirtschaftliche Entscheidungen während des Trennungsjahres

Das Trennungsjahr dient nicht nur der emotionalen Verarbeitung, sondern hat auch erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen. Eine frühzeitige Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann spätere Konflikte verhindern. Wir beraten Sie bei der Berechnung des Trennungsunterhalts, der dem finanziell schwächeren Partner zusteht. Zudem helfen wir bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen für gemeinsame Kinder.

Auch die Vermögensaufteilung gewinnt in dieser Zeit an Bedeutung. Erste Maßnahmen zur Klärung gemeinsamer Konten, Immobilien oder anderer Werte sind empfehlenswert. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen, etwa im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um klare und rechtlich sichere Regelungen zu treffen.

Darüber hinaus sollten Paare Regelungen zum Umgang und Sorgerecht für ihre Kinder treffen. Wer hier eine einvernehmliche Lösung anstrebt, profitiert von frühzeitiger anwaltlicher Beratung. Gegebenenfalls kann eine Mediation helfen, eine kindgerechte Einigung zu erzielen.

Schließlich bereiten wir Sie auf die bevorstehenden rechtlichen Schritte vor, indem wir einen Scheidungsantrag vorbereiten, der nach Ablauf des Trennungsjahres zügig eingereicht werden kann. Mit einer durchdachten Vorgehensweise und professioneller Begleitung lassen sich Streitigkeiten oft vermeiden und Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten.

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent zu wahren, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Jetzt beraten lassen!

Wir beraten Sie umfassend zum Thema Trennungsjahr. 

0621 399 997 480

Gut zu wissen!

Die Trennung gilt erst als vollzogen, wenn man sich auch wirtschaftlich getrennt hat. Wir beraten Sie zu allen Details und wie man das Datum des Trennungsbeginns entsprechend auslegen kann.

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